Freitag der 13. ist Rauchmeldertag!

Freitag der 13. ist Rauchmeldertag!

 

Quelle: http://rauchmeldertag.com
An jedem Freitag den 13. ist Bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ gibt dazu Informationen aus:
 
Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.
Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.
Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Polizei rät zu Vorsicht vor Rauchmelder-Trickbetrügern

Polizei rät zu Vorsicht vor Rauchmelder-Trickbetrügern
Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/

In mehreren Bundesländern hat die Polizei vor Trickbetrügern gewarnt.

Diese gehen mit einer neuen Masche vor – sie geben sich als Rauchmelder-Kontrolleure aus. So gab es z.B. in Hannover mehrere Fälle (Pressemeldung der Polizei Hannover).
In Berlin ist – noch – kein Fall bekannt.
Eine Rauchmeldepflicht besteht in Berlin noch nicht. Eine entsprechende Gesetzesinitiative ist jedoch in Arbeit.
Geplant ist, dass zeitnah Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen, Bestandswohnungen ab 2020.
Sollten Sie „Besuch“ von angeblichen Kontrolleuren bekommen, verständigen Sie die Polizei über den Notruf 110.
Auch wenn die Rauchmeldepflicht noch nicht besteht – es ist sinnvoll sich auf eigene Kosten seine Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten – wenige Euro die Ihr Leben retten können. Mehr zu dem Thema finden Sie hier: Link
Weitere Informationen zur Rauchmeldepflicht in Berlin: Link

Freitag der 13. – bundesweiter Rauchmeldertag

Freitag der 13. – bundesweiter Rauchmeldertag

 



Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren weisen die Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

Gerade in der (Vor-) Weihnachtszeit, wo durch Adventskränze und Kerzen eine erhöhte Brandgefahr herrscht, ist ein Rauchmelder eine sinnvolle Anschaffung!

„Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. „Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt“, empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Saar­land, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Der nächste Rauchmeldertag findet am 13. November 2015 statt.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Freitag, der 13. März ist Rauchmeldertag

 

 
Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren weisen die Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

„Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. „Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt“, empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Saar­land, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Der nächste Rauchmeldertag findet am 13. November 2015 statt.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

 

Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres findet am Freitag, den 13. Februar statt. Unter dem Motto
„Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer
selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin,
Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes
Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum
Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland
durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes
. 95 Prozent davon ersticken an
giftigen Rauchgasen.
„Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt
auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.

In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen
Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-
Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland,
Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende
Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten.

Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache

In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die
Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden

Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. In
diesem Jahr finden drei Rauchmeldertage statt – am Freitag, dem 13. Februar, 13. März und 13.
November.

Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

Quelle: www.rauchmelder- lebensretter.de