„Verbrannt – verbrüht was tun?“ – „Tag des brandverletzten Kindes“

„Verbrannt – verbrüht was tun?“ – „Tag des brandverletzten Kindes“

 

Jährlich werden mehr als 30.000 Kinder in Deutschland wegen Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich behandelt. Die häufigste Unfallursache bei thermischen Verletzungen im Kindesalter sind Verbrühungen. Mehr als 70 % der Kinder sind zum Unfallzeitpunkt jünger als 5 Jahre. Experten schätzen, dass ca. 60% aller Unfälle mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, angepasst an den sich ständig vergrößernden Radius eines heranwachsenden Kindes, vermieden werden könnten.
„Aufklärung und Prävention sind uns ganz wichtig. Brandschutzerziehung leistet hier einen wichtigen Beitrag. Am bundesweiten „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember wollen wir mit Aktionen zeigen, was man tun kann, damit diese folgenschweren Unfälle nicht passieren.“, konstatiert der Dortmunder Feuerwehrchef und Präsident der vfdb (Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes), Dipl.-Ing. Dirk Aschenbrenner.

Ein Unfall mit thermischen Verletzungen setzt eine Rettungskette mit mehreren Beteiligten wie Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Kliniken in Gang. In Deutschland gibt es 19 Zentren mit Spezialeinheiten für schwer brandverletzte Kinder mit insgesamt 46 Betten. Wann eine Indikation für eine Vorstellung oder Verlegung in ein Zentrum oder eine spezialisierte Klinik besteht, beschreibt die S2k-AWMF-Leitlinie zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung), die in diesem Jahr überarbeitet und aktualisiert wurde. „Brandverletzte Kinder sollten in Kliniken behandelt werden, die auf die Behandlung von thermischen Verletzungen spezialisiert sind“, fordert Adelheid Gottwald, die Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.

Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder ist Initiator und Ausrichter des bundesweiten „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember. Der Verein berät und begleitet Familien mit brandverletzten Kindern in jeder Phase nach dem Unfall. Ein großes Kompetenznetzwerk steht zur Verfügung, so dass keine Frage rund um die thermische Verletzung im Kindesalter offen bleibt. Ziel ist es, für jedes brandverletzte Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen. Mit verschiedenen Präventionskampagnen warnt Paulinchen e.V. vor den Gefahren durch heiße Flüssigkeiten und Flächen sowie Feuer, Strom und Säuren.


Mehr Informationen gibt es unter:
www.paulinchen.de
www.tag-des-brandverletzten-kindes.de

 

5. Dezember – Tag des Ehrenamtes

5. Dezember – Tag des Ehrenamtes

Werde auch Du Mitglied der FF Gatow!Heute ist der Internationale Tag des Ehrenamtes.

In Gatow engagieren sich seit dem Jahre 1909 ehrenamtlich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Gatow für die Sicherstellung des Rettungsdienstes, der Technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung in Gatow und über die Ortsgrenzen von Gatow hinaus.

Wurde die FF Gatow vor rund 10 Jahren noch zu rund 400 Einsätzen pro Jahr alarmiert, sind bis Heute die Einsatzzahlen auf über 1.000 pro Jahr angestiegen. Die Hauptlast mit über 80% der Alarmierungen entfällt hierbei auf den ebenfalls rein ehrenamtlich besetzten Rettungswagen.

Darüber gibt es bei uns noch eine Jugendfeuerwehr mit einer zusätzlichen Kindergruppe. Ohne diese erfolgreiche Jugendarbeit würde es die FF Gatow heute vielleicht nicht mehr geben – über die Hälfte der zzt. aktiven Mitglieder war vorher in der Jugendfeuerwehr.

Wenn auch Du Interesse hast dich ehrenamtlich in der FF Gatow zu engagieren, dann kannst Du dich hier informieren: Link

Advent, Advent – ein Zimmer brennt…

Advent, Advent – ein Zimmer brennt…
Quelle: Rauchmelder-Lebensretter.de

… erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier – dann steht der Löschknecht vor der Tür.

Damit diese Form des bekannten Weihnachtsgedichts in der Weihnachtszeit nicht wahr wird, gibt es ein paar Sicherheitstipps zur Weihnachtszeit:

 
Kerzen
  • Brennende Kerzen immer beaufsichtigen und vor Zugluft schützen.
  • Brennende Kerzen nie alleine lassen – insbesondere nicht mit kleinen Kindern, auch nicht nur eine Minute.
  • Keine Wunderkerzen verwenden (auch der Umwelt zuliebe).
  • Kerzen nie vollständig herunterbrennen lassen, sondern frühzeitig gegen neue Kerzen austauschen.
Adventskränze und -gestecke
  • Aufstellen in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen.
  • Auf eine feuerbeständige Unterlage legen, z.B. Blech oder Porzellanteller.

 

Weihnachtsbäume
  • Ihren Weihnachtsbaum standsicher aufstellen und gegen Umkippen sichern.
  • Den Baum regelmäßig mit Wasser versorgen, um ein Austrocknen zu verhindern oder zu verzögern.
  • Aufstellungsort so wählen, dass ausreichender Abstand zu anderen brennbaren Gegenständen, z.B. Vorhänge, Teppiche, Möbel eingehalten werden kann.
  • Wir empfehlen die Verwendung von elektrischen Kerzen und Lichtern mit VDE-Zeichen anstelle von Wachskerzen.
  • Wachskerzen sollen sicher befestigt werden.
  • Nur nichttropfende Kerzen verwenden.
  • Auf genügenden Höhen- und Seitenabstand der Kerzen zu anderen brennbaren Materialien achten.
  • Wachskerzen von oben nach unten, an der Rüchseite beginnend, anzünden und in umgekehrter Reihenfolge löschen.
  • Trockene Zweige und trockene Bäume entfernen, sie verbrennen explosionsartig!
  • Abholtermine der Berliner Stadtreinigung nutzen.
Quelle: Berliner-Feuerwehr.deSollte es dennoch zu einem Brand kommen

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Verlassen Sie mit allen in der Wohnung befindlichen Personen die Wohnung – verzichten Sie hierbei auf das zusammensuchen von Wertgegenständen – diese sind ersetzbar
  • Setzen Sie einen Notruf – 1 1 2 – ab
  • Warnen Sie ggf. weitere Mitbewohner des Hauses
  • Weisen Sie die Feuerwehr ein

Freitag der 13. – bundesweiter Rauchmeldertag

Freitag der 13. – bundesweiter Rauchmeldertag

 



Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren weisen die Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

Gerade in der (Vor-) Weihnachtszeit, wo durch Adventskränze und Kerzen eine erhöhte Brandgefahr herrscht, ist ein Rauchmelder eine sinnvolle Anschaffung!

„Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. „Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt“, empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Saar­land, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Der nächste Rauchmeldertag findet am 13. November 2015 statt.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Freitag, der 13. März ist Rauchmeldertag

 

 
Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren weisen die Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

„Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. „Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt“, empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Saar­land, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Der nächste Rauchmeldertag findet am 13. November 2015 statt.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de