Advent, Advent – ein Zimmer brennt…

Advent, Advent – ein Zimmer brennt…
Quelle: Rauchmelder-Lebensretter.de

… erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier – dann steht der Löschknecht vor der Tür.

Damit diese Form des bekannten Weihnachtsgedichts in der Weihnachtszeit nicht wahr wird, gibt es ein paar Sicherheitstipps zur Weihnachtszeit:

 
Kerzen
  • Brennende Kerzen immer beaufsichtigen und vor Zugluft schützen.
  • Brennende Kerzen nie alleine lassen – insbesondere nicht mit kleinen Kindern, auch nicht nur eine Minute.
  • Keine Wunderkerzen verwenden (auch der Umwelt zuliebe).
  • Kerzen nie vollständig herunterbrennen lassen, sondern frühzeitig gegen neue Kerzen austauschen.
Adventskränze und -gestecke
  • Aufstellen in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen.
  • Auf eine feuerbeständige Unterlage legen, z.B. Blech oder Porzellanteller.

 

Weihnachtsbäume
  • Ihren Weihnachtsbaum standsicher aufstellen und gegen Umkippen sichern.
  • Den Baum regelmäßig mit Wasser versorgen, um ein Austrocknen zu verhindern oder zu verzögern.
  • Aufstellungsort so wählen, dass ausreichender Abstand zu anderen brennbaren Gegenständen, z.B. Vorhänge, Teppiche, Möbel eingehalten werden kann.
  • Wir empfehlen die Verwendung von elektrischen Kerzen und Lichtern mit VDE-Zeichen anstelle von Wachskerzen.
  • Wachskerzen sollen sicher befestigt werden.
  • Nur nichttropfende Kerzen verwenden.
  • Auf genügenden Höhen- und Seitenabstand der Kerzen zu anderen brennbaren Materialien achten.
  • Wachskerzen von oben nach unten, an der Rüchseite beginnend, anzünden und in umgekehrter Reihenfolge löschen.
  • Trockene Zweige und trockene Bäume entfernen, sie verbrennen explosionsartig!
  • Abholtermine der Berliner Stadtreinigung nutzen.
Quelle: Berliner-Feuerwehr.deSollte es dennoch zu einem Brand kommen

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Verlassen Sie mit allen in der Wohnung befindlichen Personen die Wohnung – verzichten Sie hierbei auf das zusammensuchen von Wertgegenständen – diese sind ersetzbar
  • Setzen Sie einen Notruf – 1 1 2 – ab
  • Warnen Sie ggf. weitere Mitbewohner des Hauses
  • Weisen Sie die Feuerwehr ein

Freitag der 13. – bundesweiter Rauchmeldertag

Freitag der 13. – bundesweiter Rauchmeldertag

 



Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren weisen die Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

Gerade in der (Vor-) Weihnachtszeit, wo durch Adventskränze und Kerzen eine erhöhte Brandgefahr herrscht, ist ein Rauchmelder eine sinnvolle Anschaffung!

„Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. „Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt“, empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Saar­land, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Der nächste Rauchmeldertag findet am 13. November 2015 statt.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Freitag, der 13. März ist Rauchmeldertag

 

 
Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren weisen die Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

„Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. „Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt“, empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Saar­land, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Der nächste Rauchmeldertag findet am 13. November 2015 statt.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

 

Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres findet am Freitag, den 13. Februar statt. Unter dem Motto
„Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer
selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin,
Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes
Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum
Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland
durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes
. 95 Prozent davon ersticken an
giftigen Rauchgasen.
„Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt
auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.

In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen
Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-
Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland,
Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende
Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten.

Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache

In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die
Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden

Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. In
diesem Jahr finden drei Rauchmeldertage statt – am Freitag, dem 13. Februar, 13. März und 13.
November.

Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

Quelle: www.rauchmelder- lebensretter.de 

11.2. : Europäischer Tag des Notrufs 112

Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in sämtlichen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.

Jedoch wissen nur 17 Prozent der Menschen in Deutschland, dass die 112 nicht nur im eigenen Land, sondern überall in der Europäischen Union (EU) Hilfe bringt. Damit liegt die Bundesrepublik in der Eurobarometer-Umfrage weit hinter dem EU-Durchschnitt von 27 Prozent – nur in Großbritannien (13 Prozent), Griechenland (sieben Prozent) und Italien (fünf Prozent) ist die Kenntnis geringer. Der Anteil der Bevölkerung in Deutschland, die die 112 als europaweiten Notruf identifizieren kann, ist im Vergleich zu 2008 lediglich um fünf Prozentpunkte gestiegen.

Zum siebten Mal gibt es nun am 11. Februar den „Europäischen Tag der 112“, um die einheitliche Notrufnummer besser bekannt zu machen. Hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen von Institutionen und Organisationen, darunter auch Aktionen von Feuerwehren. Folgende Punkte stehen hierbei im Mittelpunkt des Interesses:

 

  • Der Hintergrund: Die Europäer sind aus beruflichen oder privaten Gründen immer häufiger in anderen Ländern der EU unterwegs, weshalb eine EU-weit einheitliche Notrufnummer sehr sinnvoll ist. So müssen die Bürger sich statt mehrerer Notrufnummern nur noch die 112 merken – und bekommen überall adäquate Hilfe!
  • Der Anruf: Die Notrufnummer 112 kann von überall her erreicht werden: Egal ob Festnetz, öffentliches Telefon oder Mobiltelefon. Beim Handy muss allerdings eine SIM-Karte eingelegt sein. Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift im Sommer 2009 hat sich das Aufkommen der vorsätzlichen Fehlanrufe in den Leitstellen enorm verringert.
  • Die Kosten: Das Gespräch über die Notrufnummer ist immer kostenlos!
  • Die Antwort: Wer bei der 112 ans Telefon geht, ist auf Notfälle vorbereitet: In Abhängigkeit vom jeweiligen nationalen System für den Bevölkerungsschutz kommt der Notruf zumeist bei Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei an. Die dortigen Mitarbeiter sind für die Notrufabfrage geschult und sprechen beispielsweise in Deutschland häufig auch Englisch; in Grenznähe auch die Sprache der Nachbarregion.

Absetzen eines Notrufs

Im Frankreich-Urlaub brennt es plötzlich in der Ferienwohnung; bei der Fahrt durch Estland kommt es zum Verkehrsunfall – Sie zücken Ihr Telefon, wählen den EU-weiten Notruf 112 und erreichen die Leitstelle von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei. Was sind nun die wichtigsten Informationen für den Menschen am anderen Ende der Leitung?

 

  • Was ist passiert? Abhängig davon, ob es sich um einen Unfall, ein Feuer oder eine sonstige technische Hilfeleistung handelt, werden unterschiedliche Fahrzeuge alarmiert – beim Müllcontainerbrand kommt die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug, beim Handtaschenraub die Polizei im Streifenwagen.
  • Wo ist es passiert? Hier ist nicht nur die möglichst genaue Straßenbezeichnung samt Hausnummer (wenn zutreffend) hilfreich, sondern auch der Ort, in dem der Notfall passiert ist. Häufig werden durch die Leitstellen große Gebiete bearbeitet, in dem es dann mehr als eine „Hauptstraße“ oder „Bahnhofsstraße“ gibt. Die Nennung des Ortes vermeidet, dass in mehreren Gemeinden Rettungskräfte alarmiert werden.
  • Wie viele Verletzte/betroffene Personen sind es? Vom einzelnen Fußgänger bis zum vollbesetzten Schulbus – abhängig von der Anzahl der gefährdeten Menschen werden unterschiedlich viele Rettungsmittel benötigt. Wenn die Leitstelle dies bereits beim Notruf erfährt, kann sie zielgerecht alarmieren.
  • Wer ruft an? Gerade, wenn eine Einsatzstelle beispielsweise beim außer Kontrolle geratenen Lagerfeuer im Wald schwer von außen zu finden ist, ist es für die Einsatzkräfte hilfreich, wenn die Leitstelle den Anrufer nochmals kontaktieren kann.
  • Warten auf Rückfragen! Aufregung und Anspannung sind normal – schließlich wählt man nicht jeden Tag den Notruf! Falls man nun in der Hektik eine wichtige Angabe vergessen hat, werden die routinierten Leitstellenmitarbeiter dies abfragen. Daher sollte man nie als erster auflegen, sondern warten, bis die Notrufstelle erklärt hat, dass sie alle Informationen hat.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband,www.feuerwehrverband.de