In Gatow engagieren sich seit dem Jahre 1909 ehrenamtlich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Gatow für die Sicherstellung des Rettungsdienstes, der Technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung in Gatow und über die Ortsgrenzen von Gatow hinaus.
Wurde die FF Gatow vor rund 10 Jahren noch zu rund 400 Einsätzen pro Jahr alarmiert, sind bis Heute die Einsatzzahlen auf über 1.000 pro Jahr angestiegen. Die Hauptlast mit über 80% der Alarmierungen entfällt hierbei auf den ebenfalls rein ehrenamtlich besetzten Rettungswagen.
Darüber gibt es bei uns noch eine Jugendfeuerwehr mit einer zusätzlichen Kindergruppe. Ohne diese erfolgreiche Jugendarbeit würde es die FF Gatow heute vielleicht nicht mehr geben – über die Hälfte der zzt. aktiven Mitglieder war vorher in der Jugendfeuerwehr.
Wenn auch Du Interesse hast dich ehrenamtlich in der FF Gatow zu engagieren, dann kannst Du dich hier informieren: Link
Verlassen Sie mit allen in der Wohnung befindlichen Personen die Wohnung – verzichten Sie hierbei auf das zusammensuchen von Wertgegenständen – diese sind ersetzbar
In der ev. Dorfkirche Gatow findet heute ab 16:00 Uhr das diesjährige Laternen- und Martinsfest statt.
„Es beginnt in der Dorfkirche Gatow mit dem Martins-Theaterstück der Klasse 3a, anschließend ziehen wir mit Liedern und Laternen durch Gatows Straßen und schließen bei warmen Getränken an einem Feuer im Garten. Herzliche Einladung an Groß und Klein.“
Die Jugendfeuerwehr Gatow begleitet den Umzug und sichert das anschließende Martinsfeuer ab.
Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren weisen die Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.
Gerade in der (Vor-) Weihnachtszeit, wo durch Adventskränze und Kerzen eine erhöhte Brandgefahr herrscht, ist ein Rauchmelder eine sinnvolle Anschaffung!
„Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. „Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt“, empfiehlt Rudolph.
So werden Rauchmelder gewartet
Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.
Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum
In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.
Bundesländer mit Rauchmelderpflicht
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nachzurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.
Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Der nächste Rauchmeldertag findet am 13. November 2015 statt.
Mit dem Feuerwehr- und Katastrophenschutzehrenzeichen in Silber wurden heute die Kameraden Kneisel und Schlicht von Innenstaatssekretär Krömer für ihre zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ausgezeichnet.
In seiner Laudatio dankte StS Krömer den Anwesenden Kameradinnen und Kameraden für ihren Einsatz und betonte wie wichtig und zuverlässig die Freiwilligen Feuerwehren für unsere Stadt sind.
Herzlichen Glückwunsch an die geehrten Kameraden und vielen Dank für Ihr Engagement! Auf die nächsten zehn Jahre!