„Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer
selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin,
Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes
Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum
Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland
durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an
giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt
auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.
In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen
Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-
Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland,
Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende
Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten.
Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache
In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die
Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.
In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden
Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. In
diesem Jahr finden drei Rauchmeldertage statt – am Freitag, dem 13. Februar, 13. März und 13.
November.
Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de
Quelle: www.rauchmelder- lebensretter.de